|
Die Zwangsversteigerung einer Immobilie sollte für eine Bank eigentlich immer das letzte aller zur Verfügung stehenden
Verwertungsmittel sein..
Leider passiert es in letzter Zeit immer öfter dass sich Banken von Kunden trennen, sofort die Grundschuldurkunde
zustellen und unverzüglich Zwangsversteigerung beantragen, obwohl noch Möglichkeiten bestehen, das "in den Brunnen gefallene Kind” wieder herauszuziehen. (Hier ein Grund der ursächlich
sein könnte)
In weiteren Fällen kommt es bei Banken zu erheblichen Irrtümern. Manchmal ist durch vorher gemachte Fehler der Bank bereits
die Kreditkündigung fehlerhaft oder es werden andere erhebliche Fehler gemacht, die nach Sichtung der Verträge, der Kontoführung und der Kreditabwicklung die Grundlage für eine
erfolgreiche Aufhebung der beantragten Zwangsversteigerung oder für Schadenersatzansprüche schaffen.
Und oft stellen wir bei bereits abgeschlossenen Zwangsversteigerungen fest, dass von der betreibenden
Gläubigerbank Beträge mit dem Zwangsversteigerungserlös verrechnet wurden, die ihr gar nicht zustanden.
Wir selbst staunen immer wieder aufs Neue, was so alles falsch gemacht wird.
|