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Mir ist bekannt, dass Betroffene, die mit der Bank im Streit liegen, nicht unbedingt auf Rosen gebettet sind. 
Daher habe ich ein Modell erarbeitet, das auf Ihre finanzielle Situation Rücksicht nimmt. Jeder Fall ist anders gelagert, deshalb besprechen wir alles zuerst in einem persönlichen Gespräch. Grundsätzlich gilt folgendes:

Sie geben uns in Ihrem Beisein vorab Einblick in Ihre Konten und Verträge. Diese erste Durchsicht ist - abgesehen von eventuell entstehenden Fahrtkosten die stets vorher vereinbart werden - kostenlos. Oft erkenne ich schon beim ersten Durchblättern ob gravierende Fehler vorhanden sind. Daraus leiten wir gemeinsam die weiteren Schritte ab.

Anhand dieser ersten Übersicht bespreche ich mit Ihnen auch die Kostensituation und stelle Ihnen drei Kostenmodelle vor, die sich aus einem Vorabhonorar und einem Honorar im Erfolgsfall zusammensetzen. 

Bei einer gewünschten zusätzlichen Nachberechnung eines oder mehrerer Girokonten schätze ich vorab den Aufwand und bespreche auch diesen persönlich mit Ihnen. Auch hier gibt es drei Kostenmodelle, die sich an Kosten für die Eingabe der Buchungskosten und ebenfalls einem Honorar im Erfolgsfall orientieren.

Sie haben somit jederzeit die Übersicht über das, was auf Sie zukommt und Sie werden angenehm überrascht sein.  

Im gesamten Verfahren erfolgt keinerlei Rechtsberatung. Eventuell auftauchende rechtliche Fragen besprechen Sie mit Ihrem Anwalt. Sollten Sie keinen spezialisierten Anwalt kennen, nenne ich Ihnen gerne entsprechende Anwälte.

Die Berechtigung der Überprüfung leite ich aus höchstrichterlicher Rechtsprechung ab.

© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

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