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Jeder der schon einmal eine Grundschuldurkunde beim Notar unterzeichnen durfte  weiß natürlich, dass er in der Grundschuldurkunde auch die persönliche Haftung, das

“Abstrakte Schuldversprechen nebst Zwangsvollstreckungsunterwerfung”

unterschrieben hat.

Dieses Schuldversprechen bedeutet nicht mehr und nicht weniger, dass Sie durch Unterzeichnung dieser Klausel der Bank das Recht geben, sofort in ihr sonstiges persönliches Vermögen, also jenes Vermögen das Sie neben der Immobilie noch besitzen, vollstrecken zu können.

Dieses Schuldversprechen gibt der Bank z.B. das Recht, Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beim Amtsgericht zu erwirken und damit Ihr Arbeitseinkommen, oder Ihr Girokonto oder Ihre seit 20 Jahren laufende Lebensversicherung oder sogar Ihre pfändbaren künftigen Rentenansprüche oder Ihren Erbanteil und und und ..... zu pfänden. 
Und natürlich auch den Gerichtsvollzieher schicken, der bei Ihnen pfändet was zu pfänden ist und Sie dann im Auftrag der Bank zur

Eidesstattlichen Versicherung

einlädt.

Natürlich läuft nebenbei noch die Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie, denn der dinglichen Zwangsvollstreckung haben Sie sich in dieser Urkunde ebenfalls unterworfen.

Wenden Sie sich an uns, wenn aus dem Grundschuldtitel heraus bei Ihnen dies und jenes gepfändet wurde, die Zwangsversteigerung ebenfalls läuft oder bereits abgeschlossen ist und Sie die Beträge welche an die Bank geflossen sind, in der geflossenen Höhe nicht nachvollziehen können oder wollen.

Zur begründeten Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen Sie in der Regel ein Gutachten für Ihren Anwalt welches wir gerne erstellen.

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© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

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