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Eine Teilungsversteigerung findet zwar nicht auf Antrag einer Bank statt sondern auf Antrag eines im Grundbuch eingetragenen
Miteigentümers (oder bei Insolvenz dessen Insolvenzverwalters). Anlass ist meist die Auflösung der Grundstücksgemeinschaft im Rahmen von Auseinandersetzungen bei Ehescheidung, Erbfällen oder Unstimmigkeiten
unter den Miteigentümern.
Banken sind nur indirekt beteiligt, denn meist sind auf dem Objekt Grundschulden eingetragen die bei der Teilungsversteigerung
bestehen bleiben.
Die Teilungsversteigerung erfolgt nach den gleichen Regeln wie eine Zwangsversteigerung.
Und oft stellen sich (alle) Beteiligten das immer ziemlich einfach vor.
Jedoch kann eine Teilungsversteigerung ein ganz heißes Eisen sein.
Dies gilt nicht nur für gerade laufende Teilungsversteigerungen sondern ganz besonders auch für bereits abgeschlossene
Teilungsversteigerungen.
Wenn Sie Betroffener sind (auch wenn es schon Jahre her ist) sollten Sie sich nicht scheuen uns zu
kontaktieren.
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