Home
Aktuelles
Ärger mit der Bank
Mitgefühl einer Bank
Beratungsfehler
Kredite u. Darlehen
Koppelgeschaeft
Kündigung
Insolvenz
Bürgschaft
Mithaft
Die liebe Ehefrau
Grundschuld
Die Schlauheit der Bank
sonstige Sicherheiten
Kreditverkauf 1
Kreditverkauf 2
Vollstreckung ohne Ende
Zwangsversteigerung
Teilungsversteigerung
Sparvertrag
Was es kostet
Impressum
Links
Kontakt
Briefkasten
Teilungsversteigerung

Eine Teilungsversteigerung findet zwar nicht auf Antrag einer Bank statt sondern auf Antrag eines im Grundbuch eingetragenen Miteigentümers (oder bei Insolvenz dessen Insolvenzverwalters).
Anlass ist meist die Auflösung der Grundstücksgemeinschaft im Rahmen von Auseinandersetzungen bei Ehescheidung, Erbfällen oder Unstimmigkeiten unter den Miteigentümern.

Banken sind nur indirekt beteiligt, denn meist sind auf dem Objekt Grundschulden eingetragen die bei der Teilungsversteigerung bestehen bleiben.

Die Teilungsversteigerung erfolgt nach den gleichen Regeln wie eine Zwangsversteigerung.

Und oft stellen sich (alle) Beteiligten das immer ziemlich einfach vor.

Jedoch kann eine Teilungsversteigerung ein ganz heißes Eisen sein.

Dies gilt nicht nur für gerade laufende Teilungsversteigerungen sondern ganz besonders auch für bereits abgeschlossene Teilungsversteigerungen.

Wenn Sie Betroffener sind (auch wenn es schon Jahre her ist) sollten Sie sich nicht scheuen uns zu kontaktieren.

Beispiel
weiter

© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

info

 

Sie sind Kunde einer Volks- oder Raiffeisenbank, dessen Immobilie von der Bank versteigert wird / wurde?

Oder dessen Kredit an die BAG oder eine Heuschrecke verkauft wurde?

 Und gleichzeitig sind/waren Sie Mitglied?

Melden Sie sich, ich zeige Ihnen wie Sie sich wehren können!