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Es sind nicht immer nur die Schuldner die Ärger mit ihrer Bank haben, oft sind es auch die Sparer denen wesentliche Zinsbeträge vorenthalten werden

Aktuelles Urteil zu VR Vorsorgeplan mit Bonus
Betrifft alle Sparverträge mit Bonus -auch aus den 80iger Jahren-
bei allen Banken!!!!!

Holen Sie sich ihre Nachzahlung aufgrund neuer Zinsberechnung

Nach einem am 22.12.2009 ergangenen Urteil hat die dort exemplarisch verklagte VR- Bank bei den Sparplänen “VR Vorsorgeplan mit Bonus” keine ordnungsgemäßen Zinsanpassungen vorgenommen, wie es eben der Bundesgerichtshof fordert.

Teilweise sind Tausende von EUR von den Banken bei Sparverträgen mit Bonus  nachzuzahlen.

Falls Sie so einen Sparvertrag mit Bonus haben oder hatten, wir erstellen Ihnen gerne ein Gutachten für Ihren Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

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© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

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