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Selbst hier stellen wir immer wieder fest, dass auch Banken nicht allwissend sind und Fehler machen.
Im krassesten Fall der uns bisher untergekommen ist wurde von der Bank die gesamten Maschinen eines Unternehmers im Wert von einigen 100.000 DM abgeholt. Weder ist ein
Nachweis der Bank darüber erfolgt, welchen Sicherungsgegenstand sie veräußert hat, noch wurde der Veräußerungszeitpunkt und der erzielte Erlös mitgeteilt, geschweige denn eine Abrechnung
über den Verkauf, noch irgendeine Gutschrift darüber. Die Maschinen sind unauffindbar. Ein Schelm wer jetzt Böses denkt.
Ist Ihnen derartiges auch passiert oder kommt Ihnen bei der Verwertung der Sicherheiten etwas spanisch vor, sollten wir uns darüber unterhalten.
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