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Selbst hier stellen wir immer wieder fest, dass auch Banken nicht allwissend sind und Fehler machen.
Im krassesten Fall der uns bisher untergekommen ist wurde von der Bank die gesamten Maschinen eines Unternehmers im Wert von einigen 100.000 DM
abgeholt. Weder ist ein Nachweis der Bank darüber erfolgt, welchen Sicherungsgegenstand sie veräußert hat, noch wurde der Veräußerungszeitpunkt und der erzielte Erlös
mitgeteilt, geschweige denn eine Abrechnung über den Verkauf, noch irgendeine Gutschrift darüber. Die Maschinen sind unauffindbar. Ein Schelm wer jetzt Böses denkt.
Ist Ihnen derartiges auch passiert oder kommt Ihnen bei der Verwertung der Sicherheiten etwas spanisch vor, sollten wir uns darüber unterhalten.
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