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Kündigung

Die Kreditkündigung ist die härteste und folgenschwerste Möglichkeit der Bank, das Kreditverhältnis einseitig zu beenden.

Man sollte also meinen, dass Finanzinstitute deshalb sorgsam sind und nur in Ausnahmefällen zur Kündigung greifen.

Doch auch hier stellen wir fest, dass immer öfter - ohne Rücksicht auf Kunden - fristlos gekündigt wird.

Doch gerade bei einer fristlosen Kündigung ist auch das Interesse des Darlehensgebers an mit den schutzwürdigen Interessen des Darlehensnehmers abzuwägen. Deshalb müssen über den "wichtigen Grund" hinaus Umstände gegeben sein, die eine fristlose Kündigung zwingend erforderlich erscheinen lassen.

Sind Sie davon betroffen?

Zur begründeten Durchsetzung ihrer Rechte benötigen Sie in der Regel gute Argumente und/oder ein Gutachten für Ihren Anwalt welches wir gerne erstellen.

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© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

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