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Das Provisionsgeschäft spielt auch im Bankgeschäft eine grosse Rolle. Regelmäßig werden den Angestellten Vorgaben gemacht die sie zu erfüllen haben. Beispielsweise wird erwartet, dass jeder Versicherungs- oder Bausparprodukte vermittelt. Am liebsten natürlich Lebensversicherungen, die an 1. Stelle der Vorgaben stehen, erhält die Bank doch aus der Lebensversicherungssumme ein stolze Provision von 4,00% bis 5,00% oder mehr.

Und je höher die Versicherungssumme umso höher natürlich auch die generierte Provision für die Bank aber auch der daraus fließende Bonus für den vermittelnden Angestellten.

Und wo ist eine große Lebensversicherungssumme ganz einfach zu generieren. Richtig, bei einer Immobilienfinanzierung.

Dem kreditsuchenden Kunden wird dann mit überzeugender Stichhaltigkeit empfohlen, anstelle einer monatlichen Tilgung eine Lebensversicherung als Tilgungsersatz abzuschließen.
Über Nachteile wird der Kunde, bei dem es sich in aller Regel um einen seiner Bank vertrauenden finanziellen Laien handelt, nicht aufgeklärt
.

Daher der Hinweis:
Sollten Sie Betroffener sein und wurden nicht ausdrücklich auf die möglicherweise anfallenden Mehrkosten der Finanzierung hingewiesen, so bedeutet dieses einen eklatanten Beratungsfehler, der zur Haftung führen kann. Ist die Beratungshaftung festgestellt, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten. (Urteil BGH, XI ZR 248/02). 

Zur begründeten Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen Sie in der Regel ein Gutachten für Ihren Anwalt welches wir gerne erstellen.

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© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

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