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Es soll ja gar nicht so selten geschehen, dass Banken aus ihrer Stellung heraus beantragen, das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines  Schuldners zu eröffnen.

Doch auch hier kann einiges, wenn nicht sogar sehr viel falsch gemacht werden und Schadenersatzansprüche gegen die Bank entstehen.

Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie das Vorgehen der Bank überprüfen lassen.

Auch wenn über das Vermögen Ihre Firma bereits das Insolvenzverfahren angeordnet ist, das Interesse des Insolvenzverwalters an einer Prüfung der Geschäftsgirokonten und den Geschäftskrediten kann groß sein.
Denn durch Fehlberechnungen der Bank kann es aufgrund Verminderung absonderungsberechtigter, der Insolvenzmasse vorgehender Rechte zu erheblichen Massezuwächsen kommen. 

Aber auch Sie selbst als von der Insolvenz Betroffener könnten großes Interesse an einer Prüfung der Girokonten, der Kredite und insbesondere an der Zinsanpassungspraxis haben, denn (vorsichtig ausgedrückt) nicht immer muss es an Ihnen liegen, wenn von dritter Seite Insolvenzantrag gestellt wird und Sie dann aus allen Wolken fallen.

Und ganz nebenbei:
Sollte sich dann bei einer Prüfung herausstellen, dass der Insolvenzantrag wegen der fehlerhaften Konto- und Kreditführung der Bank gar nicht nötig war, dann haben Sie in einem Schadenersatzprozess gute Karten gegen die Bank.

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Beispiel:
Ihre Bank hat Ihnen für Ihre Firma neben Darlehen einen Kontokorrentkredit über 25.000 € eingeräumt. Als Auswirkung der Finanzkrise lässt die Bank keine Überziehungen mehr zu. Da der Kreditrahmen durch Zahlungen ausgeschöpft ist, verweigert die Bank die Einlösung der Sozialversicherungsbeiträge der Krankenkasse. Dies führt relativ schnell dazu, dass die gesetzliche Krankenkasse Insolvenzantrag stellt. Die Lawine und die Folgen die sich daraus entwickeln wissen Sie selbst.

Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt und und und...................

Und dann stellt sich heraus, dass durch falsche Zinsberechnung, Wertstellungsfehler und dergleichen zum Zeitpunkt der Nichteinlösung des Krankenkassenbeitrags das Geschäftskonto anstelle von 30.000 € Soll ein Guthaben von 5.000 € ausweisen hätte müssen.

Was meinen Sie, wer hat nun wohl für den Schaden aufzukommen?

 

C/ Weihnachtsgeschichten und mehr

 

Wenn Sie meinen davon betroffen zu sein, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen.

Zur begründeten Durchsetzung ihrer Rechte benötigen Sie in der Regel ein Gutachten für Ihren Anwalt welches wir gerne erstellen.
Und wenn Sie keinen Anwalt haben, wir besorgen Ihnen gerne fachkundige anwaltliche Hilfe
 

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© Georg Scheumann, Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Tel: 09105 1319

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