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Beispiel: Ihre Bank hat Ihnen für Ihre Firma neben Darlehen einen Kontokorrentkredit über 30.000 € eingeräumt. Als Auswirkung der Finanzkrise lässt die Bank keine Überziehungen mehr zu. Da der Kreditrahmen
durch Zahlungen ausgeschöpft ist, verweigert die Bank die Einlösung der Sozialversicherungsbeiträge der Krankenkasse. Dies führt relativ schnell dazu, dass die gesetzliche Krankenkasse Insolvenzantrag
stellt. Die Lawine und die Folgen die sich daraus entwickeln wissen Sie selbst.
Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt und und und...................
Und dann stellt sich heraus, dass durch falsche Zinsberechnung, Wertstellungsfehler und dergleichen zum Zeitpunkt der Nichteinlösung des Krankenkassenbeitrags das Geschäftskonto anstelle von 30.000 € Soll ein Guthaben von 5.000 € ausweisen hätte müssen.
Was meinen Sie, wer hat nun wohl für den Schaden aufzukommen?
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