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Weiter ist kaum einem Darlehensnehmer jedoch bekannt oder besser gesagt bewusst, in welcher Höhe er
im Falle einer Verwertung mit seinem Grundstück haftet. Generell lassen sich Banken nämlich zu ihren Gunsten hohe Grundschuldzinsen von teilweise bis zu 18 % eintragen, unabhängig von der Höhe der
Darlehenszinsen von zur Zeit nur rund 5 %. Im Verwertungsfall können die Banken - was kaum ein Kunde weiß - diese Grundschuldzinsen 4 Jahre zurückrechnen, so dass aus einer Grundschuld
von 100.000 € bei Grundschuldzinsen von 18 % aus der Zwangsvollstreckung ein Betrag von 180.000,- € und mehr an die Bank fließen kann. Hinzu kommen noch etwaige eingetragene Nebenforderungen
von in der Regel bis zu 5 %.
Denn Banken sind schlau.
Es wird nämlich regelmäßig in der Grundschuldurkunde vereinbart “dass die Grundschuldzinsen am ersten Werktag eines jeden Kalenderjahres für das vergangene Kalenderjahr fällig sind”.
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