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Und auch das wissen viele nicht: Kommt es z.B. dann Mitte 2010 zur
Versteigerung sind nochmal ca. 18.000 € Zinsen aufgelaufen, die Grundschuldsumme beträgt im Beispiel nun 183.200 €. Beträgt der Versteigerungserlös nach Abzug der Gerichtskosten z.B. 100.000
€, dann vermerkt das Versteigerungsgericht auf der Grundschuldurkunde eine Zahlung von 78.200 € auf Zinsen, 5.000 € auf einmalige Nebenkosten. Der Rest von 16.800 € wird von der
Grundschuldhauptsache abgezogen, so dass noch immer eine Grundschuldhauptsache von 83.200 € bleibt.
War nun die Forderung der Bank zuzüglich entstandene Rechtsanwaltskosten, Gebühren,
Verzugszinsen usw. höher als der Versteigerungserlös hat die Bank noch immer einen Titel in Höhe von 83.200 € nebst 18% Zinsen aus dem sie jederzeit vollstrecken kann und dies auch tut.
30 Jahre lang !
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