Die Schlauheit der Bank
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Leistet der Schuldner ordnungsgemäß und bezahlt die gesicherte Forderung, so wirkt sich das auf den Bestand der Grundschuld nicht aus. Die Grundschuld bleibt weiterhin zu Gunsten der Bank bestehen.

Viele Menschen haben nach Bezahlung der Schuld versucht seitens der Bank die Löschung der Grundschuld zu erwirken. Löschungsbewilligung muss die Bank zwar erteilen wenn keine Forderung mehr vorhanden ist, jedoch wird das von den Banken ungern gemacht.

Wenn nun der Grundstückseigentümer nach Bezahlung aller Schulden versucht von der Bank eine Löschungsbewilligung zu erhalten, wird der Bankberater mit aller Macht dagegen reden.  Und da sagt er nicht einfach “Nein” sondern in den blumigsten Farben wird beschrieben, was alles für Vorteile bestehen wenn die Grundschuld nicht gelöscht wird.

Da wird z.B. darauf verwiesen,

  • dass es für einen späteren Kredit günstigere Zinsen gibt, weil ja eine Grundschuld vorhanden ist und diese jederzeit zur Absicherung eines späteren Kredits wieder als Sicherheit benutzt werden kann.
     
  • dass eine Grundschuldlöschung Geld kostet und eigentlich ein Stehenlassen der Grundschuld ja kein Futter frisst.
     
  • dass bei einem späteren Kreditwunsch wieder eine neue Grundschuld eingetragen werden muss und das dann wieder höhere Kosten für den Kunden bedeutet.
     
  • und und und......... der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
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Der Hintergedanke dabei:

Mit der Grundschuldbestellungs-Urkunde besitzt die Bank einen jederzeit vollstreckbaren Titel gegen Sie, das ist wie ein rechtsgültiges Urteil.
Vielen ist nicht bewusst, dass die Bank selbst andere Forderungen gegen Sie mit diesem Titel jederzeit vollstrecken kann.

 
Wenn Sie also Ihr Darlehen abbezahlt haben, löschen Sie die Grundschuld und lassen Sie sich das Original dieser Urkunde von der Bank aushändigen.

Am besten Sie löschen die Grundschuld bei dem Notar, der diese Urkunde ausgestellt hat und weisen ihn darauf hin, keinesfalls weitere Exemplare dieser Urkunde auszustellen.

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© Georg Scheumann, Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Tel: 09105 1319

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