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Bürgschaft

Oft kommt es vor, dass zur “Unterstützung der Sicherheiten” von den Banken Bürgschaften zusätzlicher Personen verlangt werden.
Meistens handelt es sich dann um die Ehefrau, oft um die Eltern der Kreditnehmers aber auch oft um die Kinder des/der Darlehensnehmer. Dies nennt man dann kollektive Haftung.

Es ist auch schon vorgekommen, dass ein Arbeitgeber sich in einer finanziellen Notlage befunden hat und ein Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um seinen Arbeitsplatz eine Bürgschaft für seinen Arbeitgeber bei der Bank unterzeichnet hat.

Und dann gibt es auch Fälle in denen Angehörige des Kreditnehmers über Immobilieneigentum verfügen, sich aber weigern eine Grundschuld für die Bank eintragen zu lassen. Oft werden die Angehörigen dann - mit bankerischer Überzeugungskraft - dazu bewogen, doch anstelle der Grundschuld eine Bürgschaft zu unterschreiben. 

Viele Bürgschaftfälle wurden bereits gerichtlich verhandelt und in vielen Fällen wurden, wegen Sittenwidrigkeit, Bürgschaften für ungültig erklärt. 

Sind Sie davon betroffen?

Zur begründeten Durchsetzung ihrer Rechte benötigen Sie in der Regel gute Argumente und/oder ein Gutachten für Ihren Anwalt welches wir gerne erstellen.

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© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

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