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Beratungsfehler

Nennt man es Vorenthalten von Informationen oder Ausnutzen von Wissensvorsprüngen. Eigentlich egal, denn deutsche Gerichte haben schon darüber geurteilt und festgestellt, dass eine Bank bei der Erteilung von Auskünften und Ratschlägen mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen muss.

Hat der Sachbearbeiter der Bank z.B. nicht auf (kostengünstige) öffentliche Fördermittel hingewiesen, ist die Bank u.U. zum Schadenersatz verpflichtet.

Gleiches gilt natürlich auch wenn der Sachbearbeiter bei der langfristigen Finanzierung zu variablen Zinsen oder nur zu einer kurzzeitigen Zinsfestschreibung rät obwohl eine lange Zinsfestschreibung wesentlich sinnvoller wäre.

Aber auch wenn von einer Bank bei der Immobilienfinanzierung statt eines Annuitätendarlehens ein mit einer Kapitallebensversicherung gekoppelter Kredit verkauft wird, ist ein geschäftsunerfahrener Kunde über die Besonderheiten des Modells Koppelgeschäft aufzuklären.

Sind Sie davon betroffen?

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© Georg Scheumann, genossenschaftlicher Bankbetriebswirt
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Bank- und Sparkassenkunden e.V.
Weinbergstr. 38, 90613 Großhabersdorf
Telefon 09105 1319 Telefax 09105 990 11 09
Email: georg.scheumann@contenta.de

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Sie sind Kunde einer Volks- oder Raiffeisenbank, dessen Immobilie von der Bank versteigert wird / wurde?

Oder dessen Kredit an die BAG oder eine Heuschrecke verkauft wurde?

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