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Nennt man es Vorenthalten von Informationen oder Ausnutzen von Wissensvorsprüngen. Eigentlich egal, denn deutsche Gerichte haben schon
darüber geurteilt und festgestellt, dass eine Bank bei der Erteilung von Auskünften und Ratschlägen mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen muss.
Hat der Sachbearbeiter der Bank z.B. nicht auf (kostengünstige) öffentliche Fördermittel hingewiesen, ist die Bank u.U. zum Schadenersatz
verpflichtet.
Gleiches gilt natürlich auch wenn der Sachbearbeiter bei der langfristigen Finanzierung zu variablen Zinsen oder nur zu einer
kurzzeitigen Zinsfestschreibung rät obwohl eine lange Zinsfestschreibung wesentlich sinnvoller wäre.
Aber auch wenn von einer Bank bei der Immobilienfinanzierung statt eines Annuitätendarlehens ein mit einer Kapitallebensversicherung
gekoppelter Kredit verkauft wird, ist ein geschäftsunerfahrener Kunde über die Besonderheiten des Modells Koppelgeschäft aufzuklären.
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